Die Behandlung wird nach der Heilpraktikergebührenordnung (GebüH) abgerechnet und von den meisten privaten Krankenkassen sowie staatlichen Beihilfestellen ganz oder teilweise übernommen. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker Behandlungen übernehmen in der Regel auch einen Teil. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen sind zur Kostenübernahme nicht verpflichtet, sodass hier keine einheitliche Aussage getroffen werden kann. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ob und in welchem Umfang die Behandlung erstattet wird.

 

Die Kosten gliedern sich wie folgt:

 

Erwachsene

 

Erster Termin*: 100€
Folgebehandlung: 60€

 

Kinder (bis 9 Jahre)

 

Erster Termin*: 80€
Folgebehandlung: 55€

 

*inkl. Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Besprechung und Behandlung