Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wie z.B. Großbritannien, Dänemark, Belgien, Schweiz, Schweden, Norwegen und Italien, ist die Chiropraktik in Deutschland bisher noch nicht als eigenständiger Beruf anerkannt und somit der Begriff Chiropraktik/Chiropraktor rechtlich nicht geschützt. Aus diesem Grund müssen Chiropraktoren mit einem im Ausland abgeschlossenem Chiropraktikstudium nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen sein, um in Deutschland praktizieren zu dürfen.

 

Bitte beachten Sie: Mittlerweile bezeichnen sich viele Therapeuten auch als Chiropraktoren, um einen gleichwertigen Ausbildungsstand vorzugeben. Fragen Sie daher nach, ob tatsächlich ein Universitätsabschluss vorliegt.